, Rike Krollpfeiffer

Änderung der DBT-Prüfungsformalitäten zum 01.01.2025 & 01.07.2025

Ab 2025 darf Ihr Supervisor nicht mehr Ihr Zweitprüfer bei der DBT-Prüfung sein. Für mehr Infos hier klicken.

Änderung der Formalitäten bei der DBT-/DBT-A-/DBT-SuP- & DBT-A-SuP-Therapeuten-Prüfung:
Bei Prüfungen ab dem 01.01.2025 ist es nicht mehr möglich, dass der Supervisor auch der Zweitprüfer bei der DBT-Prüfung ist. Diese Regelung (Supervisor = Zweitprüfer) gilt nur noch bis zum 31.12.2024.
Bei aktuell laufenden Supervisionen ist es noch zulässig, dass der Supervisor auch der Zweitprüfer ist, auch wenn die Prüfung erst in 2025 stattfindet.

Eine Übersicht aller DBT-Supervisor*innen, die die DBT-Prüfungen abnehmen können, finden Sie hier: https://www.dachverband-dbt.de/zertifizierung_pruefung/supervisoren

Sie benötigen einen Erstprüfer und einen Zweitprüfer aus dem Kreise der DBT-Supervisoren. Der Erstprüfer darf nicht Ihr Supervisor sein; dieser kann jedoch noch bei Prüfungen bis zum 31.12.2024 Ihr Zweitprüfer sein. Ab dem 01.01.2025 darf der Supervisor nicht mehr Zweitprüfer sein; beide Prüfer dürfen dann nicht Ihr Supervisor gewesen sein.

Weitere Änderung ab Juli 2025:
Bei Prüfungen ab dem 01.07.2025 beträgt die Prüfungsgebühr 250,00 € statt bisher 200,00 €.