Zertifizierung als institutionelle DBT-Ambulanz

Eine vom DDBT e. V. zertifizierte institutionelle DBT-Ambulanz (z. B. PIAs*, PsIAs*, Ambulanzzentren, Klinikambulanzen etc.) muss den Nachweis erbringen, dass ein multimodulares Behandlungsangebot nach den Richtlinien der DBT für Borderline-Patienten besteht, dass dieses von ausgebildetem Fachpersonal umgesetzt wird und dass regelmäßige Supervision und Fortbildung gewährleistet ist.

*PIA = Psychiatrische Institutsambulanz
*PsIA = Psychosomatische Institutsambulanz

Die (Erst-)Zertifizierung als institutionelle DBT-Ambulanz durch den DDBT e.V. erfolgt jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren, unter Voraussetzung folgender struktureller und ergebnisorientierter Gegebenheiten.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  1. Schriftliches Behandlungskonzept
  2. Personalbesetzung
  3. Patientenbesetzung
  4. Therapieangebot
  5. Ergebnisqualität
  6. Mitgliedschaft

 

1.) Schriftliches Behandlungskonzept

Es muss ein schriftliches Behandlungskonzept eingereicht werden, welches auch den Patienten zur Einsicht vorliegt.


2.) Personalbesetzung (bitte namentlich benennen)

  • mindestens ein ausgebildeter DBT-Therapeut (DDBT e.V.) in verantwortlicher Position (DBT-Team-Leader)
  • mindestens ein zusätzlicher DBT-Therapeut in Ausbildung
  • Empfehlung: mindestens 1-2 zertifizierte DBT-Therapeuten für Sozial- und Pflegeberufe


3.) Patientenbesetzung
Mindestens 10 Behandlungen von Patienten mit Borderline-Persönlichkeitsstörung pro Jahr. Zeitgleich müssen mindestens 6 Borderline-Behandlungsplätze in einer institutionellen DBT-Ambulanz angeboten werden.


4.) Therapieangebot (1 Std. = 50 Min.)

  • ein bis zwei Stunden DBT-Einzeltherapie pro Woche
  • mindestens zwei Stunden Skillstraining pro Woche
  • wöchentliches Consultation Team
Empfehlungen:
  • Ergotherapie
  • ambulante Pflege
  • Psychoedukation (Basisgruppe)
  • Bezugsgruppe
  • stationsäquivalente Behandlung (stäB)


5.) Ergebnisqualität
Eine Arbeitsgruppe des DDBT arbeitet an der Entwicklung eines Benchmarking-Systems, um die Therapieergebnisse (operationalisiert am SCL-90-R und der Borderline-Symptom-Liste (BSL)) aller teilnehmenden Kliniken auszuwerten. Dafür wird dann voraussichtlich ein Beitrag zur Kostendeckung erhoben werden.


6.) Mitgliedschaft
Die betreffenden Ambulanzen treten dem Dachverband als fördernde Mitglieder bei und bezahlen jährlich die Mitgliedsbeiträge für Fördermitglieder in Höhe von 200 €.

 

Antrag auf Erstzertifizierung

Bitte senden Sie Ihren Antrag als PDF per Mail an Frau Sophia Aliffi:
sekretariat@dachverband-dbt.de

Erforderliche Unterlagen zur Erstzertifizierung:


Unterlagen für Re-Zertifizierung nach 2 Jahren

(Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie Ihre Unterlagen für die Re-Zertifizierung selbstständig und fristgerecht ein!)

Bitte senden Sie Ihre Rezertifizierunsgunterlagen als PDF per Mail an Frau Sophia Aliffi:
sekretariat@dachverband-dbt.de


Erforderliche Unterlagen (jährlich einzureichen):

  • Bestätigung des anerkannten, externen DBT-Supervisors über das jährliche, 8-stündige Team-Audit bzw. die 8-stündige Team-Konsultation (Team-Audit und Team-Konsultation müssen nach der Erstzertifizierung im jährlichen Wechsel stattfinden; 8 Stunden = 8 Unterrichtseinheiten.)
    (Team-Konsultation ab 2021: fomlose Bestätigung des Supervisors über Durchführung der Konsultation)
    (Team-Audit ab 2021: Checkliste Team-Audit, ausgefüllt zusammen mit dem Auditor/Supervisor beim 8-stündigen Team-Audit)
  • jährliche Netzwerktreffen-Teilnahmebescheinigungen von 2 Ambulanzmitarbeitern (vollständig und über alle Tage)

Wichtig: Für eine Re-Zertifizierung werden ausschließlich vom Dachverband DBT organisierte Netzwerktreffen anerkannt.

Achtung: Bitte lesen Sie unbedingt auch unsere Hinweise zu den rezertifizierungsrelevanten, im jährlichen Wechsel stattfindenden Team-Audits und Team-Konsultationen (gültig ab 01.01.2021).

 


Download: Checkliste institutionelle DBT-Ambulanz
Download: Checkliste Team-Audit (Bei Fragen zur Bearbeitung des Word-Dokuments hilft unsere Anleitung)