Doppelprüfung

Für eine gleichzeitige Prüfung zum DBT-SuP- und DBT-A-SuP-Therapeuten müssen die Kriterien für die DBT-SuP-Therapeuten-Zertifizierung erfüllt sein.

Zusätzlich müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • DBT-A-II-Kurs (Theoriekurs)
  • Nachweis über berufliche Tätigkeit mit Jugendlichen über mindestens ein halbes Jahr
  • zwei von einem DBT-A-Supervisor supervidierte Videobänder mit Jugendlichen (eines aus einem Einzelcoaching, eines aus einer Skillsgruppe)
  • Empfehlungsschreiben des DBT-A-Supervisors

 

Prüfungsdurchführung

Die Prüfungsdurchführung für die kombinierte Prüfung erfolgt analog zur Doppelprüfung DBT-/DBT-A-Therapeut; es müssen jedoch zwei Videos (statt zwei Fälle) zur Prüfung mitgebracht werden, d. h.:

Zur Prüfung müssen ein DBT-Videoausschnitt und ein DBT-A-Videoausschnitt mitgebracht werden (von jeweils 10 Minuten Länge). In der Prüfung muss nur eins der beiden Videos vorgestellt werden. Der Prüfling entscheidet, welcher Videoausschnitt vorgestellt wird. Auch zum anderen Videoausschnitt können Fragen durch die Prüfer gestellt werden. Die Videoausschnitte sollte keinem der acht bereits supervidierten Videobänder entnommen sein.

Die Prüfung dauert 30 Minuten. Der Prüfling muss den Unterschied zwischen Standard-DBT und DBT-A erläutern können.

An die Videodokumentation schließt sich ein ca. 20-minütiges kollegiales Fachgespräch an, in dem die Inhalte des Videos mit den Grundlagen der DBT in Beziehung gesetzt und diskutiert werden.

Der Kandidat sollte anhand von Video-Segmenten den Verlauf der Behandlung dokumentieren und Beispiele demonstrieren, die seiner Meinung nach gute DBT darstellen.